Fragen und Antworten zur neuen Trinkwasserverordnung
und zum Stichwort Legionellen
Trinkwasser ist eines der am besten überwachten Lebensmittel überhaupt. Die am 01.11.2011 in Kraft getretene und aktuell überarbeitete Trinkwasserverordnung enthält Änderungen, die die Trinkwasserkunden noch weiter schützen werden.
Legionellen:
•Viele Lungenentzündungen sind nach Einschätzung von Medizinern möglicherweise auf nicht erkannte Infektionen mit Legionellen zurückzuführen. Da Legionellen in erhöhten Konzentrationen nur in warmem Wasser vorkommen, stehen insbesondere große Warmwasserbereitungsanlagen als mögliche Brutstätte dieser Bakterien unter Verdacht.
•Die neue Trinkwasserverordnung hat darauf reagiert und einen technischen Maßnahmenwert für Legionellen eingeführt. Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung) abgegeben wird und die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthalten und in denen Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers vorhanden sind, müssen einmal jährlich auf Legionellen untersucht werden. Darüber hinaus müssen diese Anlagen dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gelten Anlagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder mehr als 3 Liter Inhalt in der Warmwasserleitung zwischen Trinkwassererwärmer und mindestens einer Entnahmestelle (Ein- und Zweifamilienhäuser gelten nicht als Großanlage - unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und der Warmwasserleitung).
Informationen zu Trinkwasser-Installation in Gebäuden und Legionellen:
•Der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) hat als Orientierung für Betreiber von Trinkwasser-Installationen und betroffene Verbraucher konkrete Informationen übersichtlich zusammengestellt: www.dvgw.de
(Direkter Pfad: http://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen/)
•Ansprechpartner bei den Stadtwerken sind die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung, Michael Schönthal (0721/599-3210) oder Markus Gruber (0721/599-3232).
• Weitere, rechtlich verbindliche Aussagen hält das Gesundheitsamt bereit.
Weitere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung:
•Für den Parameter Uran wurde wegen seiner chemischtoxischen Wirkung erstmals ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter festgelegt. Dieser Grenzwert bietet auch Säuglingen einen sicheren Schutz.
•Sind Bleileitungen im Verteilungsnetz oder in der Trinkwasserinstallation vorhanden, ist der Wasserversorger bzw. Hauseigentümer verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren. Allerdings dürfen in Baden-Württemberg bereits seit über 100 Jahren keine Bleileitungen mehr verbaut werden.
•Coliforme Bakterien werden nun als Indikatorparameter und nicht wie bislang als mikrobiologischer Parameter eingestuft. Bei einer Überschreitung des Grenzwertes ist somit zukünftig in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde eine auf die konkrete Situation angepasste Durchführung von Maßnahmen möglich.